Aktuelle Meldungen:
1.500 Unternehmergesellschaften gegründet
München, 8. Mai 2009 – Die neue deutsche Unternehmergesellschaft (UG) wird immer beliebter. Im April wurde nach 6 Monaten allein in Bayern bereits die 1.500ste gegründet.
Die Einführung der neuen Gesellschaftsform "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)", oft auch als Mini-GmbH bezeichnet, und des Musterprotokolls zur vereinfachten Unternehmensgründung kommen bei der Wirtschaft gut an. Trotz der derzeit schwierigen Rahmenbedingungen wurden seit 1. November 2008 über 1.500 UGs in Bayern gegründet. Spitzenmonat war bisher der März 2009. Wie viele dieser Gründungen mittels Musterprotokoll erfolgten kann nicht genau gesagt werden, allerdings ist auch das Interesse am Musterprotokoll, mit dem nicht nur eine UG sondern auch eine GmbH beschleunigt gegründet werden kann, ungebrochen. Seit Bereitstellung der Musterprotokolle wurden diese bereits über 22.000 mal von der Webseite www.musterprotokoll.de heruntergeladen. Neben den Downloads findet man auf der Webseite auch Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ), laufende Statistiken sowie allgemeine Hilfe bei der Existenzgründung gleich ob UG oder GmbH.
Hundert UG-Gründungen im ersten Monat
München, 3. Dezember 2008 – Einen Monat nach Inkrafttreten des neuen GmbH-Gesetzes (MoMiG) am 1. November wurden bereits über hundert Unternehmergesellschaften in Deutschland gegründet. Das Musterprotokoll, mit dem neben einer UG auch eine normale GmbH beschleunigt gegründet werden kann, wurde über 8.000 mal heruntergeladen.
Die Einführung der neuen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und des Musterprotokolls zur vereinfachten Unternehmensgründung scheinen auf großes Interesse zu stoßen. Trotz der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wurden bereits im ersten Monat nach Einführung der neuen GmbH-Variante über hundert UGs in Deutschland gegründet. Darüber hinaus scheinen noch viel mehr Existenzgründer eine zukünftige Unternehmergesellschaft in Betracht zu ziehen. Denn seit Bereitstellung der Musterprotokolle wurden diese bereits über 8.000 mal von der Webseite www.musterprotokoll.de heruntergeladen. Natürlich kann das Musterprotokoll nicht nur für die Gründung einer Unternehmergesellschaft sondern auch einer "normalen" GmbH genutzt werden.
Aktualisierte Dateien online
München, 30. Oktober 2008 – Nach der Verkündung des MoMiG im Bundesgesetzblatt wurden die Musterprotokolle im Download-Bereich aktualisiert.
Wir haben alle Dateien im Download-Bereich aktualisiert. Das Format wurde angepasst und einige kleine Änderungen vorgenommen. Außerdem sind die Dateien ab nun mit einer Versionsnummer versehen. Wir empfehlen, immer die neueste Version von unserer Seite zu beziehen.
GmbH-Reform tritt in Kraft - neue Zeiten für Existenzgründer
Bonn, 28. Oktober 2008 – Am 1. November 2008 ist es definitiv so weit, das GmbH-Gesetz in Deutschland wird grundlegend erneuert. Neben Verbesserungen im Schutz gegen Missbrauch bringt es vor allem für die Existenzgründung wesentliche Neuigkeiten mit sich.
Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (kurz „MoMiG“) wurde rechtzeitig im heutigen Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit am Samstag in Kraft. Damit wird es durch zahlreiche Innovationen im GmbHG in Zukunft einfacher und schneller gehen, eine Kapitalgesellschaft in Deutschland zu gründen.
Ab 1. November 2008 ist es möglich, schon ab 1 Euro Stammkapital Unternehmer zu werden. Dies wird durch die Schaffung einer neuen Vorstufe zur GmbH erreicht, der so genannten haftungsbeschränkten „Unternehmergesellschaft“, welche „UG (haftungsbeschränkt)“ abgekürzt wird. Die Gründung einer UG oder auch GmbH soll in einfachen Konstellationen durch die Einführung eines „Musterprotokoll“ unkomplizierter, schneller und günstiger erfolgen können. Genaue Informationen zu diesem neuen vereinfachten Gründungsverfahren findet man praktischer Weise im Internet unter www.musterprotokoll.de . Bei Verwendung des Musterprotokolls soll es nach Wunsch des Gesetzgebers auch zu einer beschleunigten Eintragung ins Handelsregister kommen.
Wie sehr die neue Unternehmergesellschaft in Deutschland nachgefragt werden wird, darüber gehen Expertenmeinungen auseinander. Angesichts der aktuellen Finanzmarktkrise und der damit verbundenen Berichte über Engpässe bei der Fremdfinanzierung kann es für Existenzgründer aber sehr von Vorteil sein, wenn sie zum Start weniger Stammkapital aufbringen müssen als bei einer GmbH. Gerade im Dienstleistungs- und Onlinesektor lassen sich neue Geschäftsideen oft schon mit weniger als 25.000 Euro realisieren. Mit der Schaffung der Unternehmergesellschaft, erfüllt der Gesetzgeber die Anforderungen der heutigen Zeit.
Richtigstellung der neuen Begriffe im GmbH-Gesetz
München, 9. Oktober 2008 – Viele wird es auf den ersten Blick erstaunen, aber Mini-GmbH, Gründungs-Set, Unternehmensgesellschaft, 1-Euro-GmbH und Gründungsprotokolle wird es in Deutschland nicht geben. Es ist Zeit die Begriffe richtig zu stellen, korrekt sind nämlich „Unternehmergesellschaft“ und „Musterprotokoll“.
Wenn in wenigen Wochen am 1. November das neue GmbH-Gesetz (GmbHG) in Kraft tritt, wird es zahlreiche Neuerungen geben, über die in den letzten Tagen auch viel berichtet wurde. Mit dem Beschluss des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (kurz MoMiG) wurden die gesetzlichen Bestimmungen für Existenzgründer und Unternehmer grundlegend reformiert. In die aktuellen Berichte mischen sich immer wieder veraltete oder laienhafte Begriffe, die sich in ihrer Form nicht im Gesetz wiederfinden. Hier sind die Fakten:
- Während seit langem die Forderungen nach einer Art „Mini-GmbH“ bzw. „1-Euro-GmbH“ bestanden, einigte sich der Gesetzgeber tatsächlich auf eine neue GmbH-Form ab einem Euro Stammkapital. Ihr korrekter Name lautet allerdings „Unternehmergesellschaft“, wurde also vom Unternehmer abgeleitet.
- In den ersten Entwürfen zum neuen GmbH-Gesetz fand man für eine beschleunigte Unternehmensgründung ein so genanntes „Gründungsset“ vor. Dieses wurde allerdings in letzter Minute durch eine beurkundungspflichtige Vorlage ersetzt, die nun „Musterprotokoll“ heißt (www.musterprotokoll.de).
- Zur Unterscheidung welches Musterprotokoll bei einer Gründung angewendet wird, wurden außerdem die beiden Begriffe „Einpersonengesellschaft“ und „Mehrpersonengesellschaft“ in das Gesetz aufgenommen.
Auch wenn zurzeit noch viele falsche Begriffe rund um die Gesetzesreform kursieren, so sind die beiden Begriffe „Unternehmergesellschaft“ und „Musterprotokoll“ diejenigen, welche sich im neuen Gesetz durchgesetzt haben und daher in Zukunft korrekt sind.
Weg frei für Unternehmergesellschaft und Musterprotokoll
Berlin, 19. September 2008 – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung über das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beraten. Wie erwartet wurde der Weg frei gemacht. Das Gesetz soll nun am 1. November 2008 in Kraft treten.
In seiner 847. Sitzung behandelte der Bundesrat in Berlin das neue Gesetz, welches zuvor am 26. Juni diesen Jahres vom Bundestag beschlossen wurde. Erwartungsgemäß folgte der Bundesrat heute der Empfehlung des eigenen Rechtsausschusses und stellte keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses, wie es bei einem Einspruchsgesetz möglich wäre. Die lange erwartete Novelle des GmbH-Rechts kann damit wie geplant am 1. November vollzogen werden.
Einer der Kernpunkte der Modernisierung ist die Vereinfachung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen in Deutschland, auch um gegenüber ausländischen Rechtsformen wie der britischen Limited wieder an Attraktivität zu gewinnen. Zwei Erneuerungen sind dabei wesentlich. Erstens die Einführung einer neuen Variante der GmbH ohne Mindeststammkapital, der „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“, und zweitens die Möglichkeit einer vereinfachten Unternehmensgründung durch den Gebrauch standardisierter Musterprotokolle sowohl für die Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) als auch einer GmbH. Das neue Musterprotokoll kann im Internet unter www.musterprotokoll.de kostenlos heruntergeladen werden.
In Deutschland gab es laut dem Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) zuletzt jährlich um die 250.000 Unternehmensgründungen. Geht es nach den Plänen der Bundesregierung, so werden in Zukunft viele davon schneller und günstiger abgewickelt werden können.
Bundesrat Sitzung am 19. September
München, 9. September 2008 - Der Bundesrat wird sich am 19. September 2008 um 9:30 Uhr mit dem vom Bundestag beschlossenen MoMiG befasssen. Das geht aus der Tagesordnung der 847. Sitzung des Bundesrates, Punkt 9, hervor. Es ist mit keinem Einspruch zu rechnen (Einspruchsgesetz), womit dann der Weg für das baldige Inkrafttreten des Gesetzes frei sein sollte. Link: Tagesordnung
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