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Existenzgründung
mit dem neuen Musterprotokoll |
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MoMiG 2008 - Modernisierung des GmbH-Gesetzes
Der Gesetzgeber hat mit dem "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur
Bekämpfung von Missbräuchen"
(MoMiG) ein umfassendes Reformwerk für das GmbH-Gesetz in Deutschland geschaffen, das zahlreiche Vereinfachungen und andere Verbeserungen für die Wirtschaft und besonders für Existenzgründer mit sich bringt. Auf dieser Seite finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen und des Gesetzgebungsverfahrens, das zum Inkrafttreten des MoMiG und damit des neuen GmbHG geführt hat. Das neue Gesetz tritt am 1. November 2008 in Kraft.
Kernpunkte der Modernisierung
- Vereinfachung von Kapitalaufbringung und Übertragung von Geschäftsanteilen
- Existenzgründung ab 1 Euro Stammkapital durch die Schaffung einer Vorstufe zur GmbH, der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG (haftungsbeschränkt)
- Geschäftsanteile müssen in Zukunft nicht mehr mindestens 100 Euro betragen und nicht mehr durch 50 teilbar sein. Sie sind dadurch flexibler zwischen verschiedenen Gesellschaftern aufteilbar. Außerdem können sie leichter aufgeteilt, zusammengelegt und übertragen werden.
- Die verdeckten Sacheinlage ist klarer geregelt. Der Wert kann leichter angerechnet werden.
- Vereinfachtes Verfahren für Existenzgründungen in Standardfällen
- Einführung von Musterprotokollen zur schnelleren und günstigeren Gründung von Gesellschaften mit einem oder bis zu drei Gesellschaftern (siehe häufige Fragen)
- Beschleunigung der Registereintragung
- Änderungen für bestehende Gesellschaften
- Möglichkeit der Verlegung des Verwaltungssitzes ins Ausland
- Gesellschafter müssen in der Gesellschafterliste eingetragen sein
- Regelungen zum "Cash-Pooling" in Konzernen
- Deregulierung des Eigenkapitalersatzrechts
- Bekämpfung von Missbrauch
- Beschleunigung der Rechtsverfolgung von Gesellschaften (z.B. inländische Geschäftsanschrift)
- bedingte Insolvenzantragspflicht für Gesellschafter bei "Führungslosigkeit"
- Erweiterung des Zahlungsverbot gemäß § 64
GmbHG
- Verschärfung der bisherigen Ausschlussgründe für Geschäftsführer und der diesbezüglichen Haftung der Gesellschafter
Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens
- 29. Mai 2006 - Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums
- 23. Mai 2007 - Bundeskabinett beschließt Regierungsentwurf
- 6. Juli 2007 - Stellungnahme des Bundesrats
- 25. Juli 2007 - Gegenäußerung der Bundesregierung
- 20. September 2007 - Erste Lesung im Deutschen Bundestag
- 23. Januar 2008 - Öffentliche Sachverständigenanhörung des Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
- 18. Juni 2008 - Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages
- 26. Juni 2008 - Beschluss des Gesetzes im Deutschen Bundestag
- 19. September 2008 - Billigung im Bundesrat
- 23. Oktober 2008 - Ausfertigung durch den Bundespräsidenten Horst Köhler
- 28. Oktober 2008 - Verkündung im Bundesgesetzblatt I
- 1. November 2008 - Gesetz tritt in Kraft
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