| Existenzgründung mit dem neuen Musterprotokoll |
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Für Unternehmen mit einem oder bis zu drei Gesellschaftern wurden im neuen GmbH-Gesetz „Musterprotokolle“ eingeführt, die die Existenzgründung wesentlich vereinfachen und beschleunigen können. In Gesetzesentwürfen wurde das Musterprotokoll auch als Gründungsset bzw. Gründungs-Set bezeichnet. Die korrekte Bezeichnung lautet „Musterprotokoll“. Alle Informationen zu den Neuerungen finden Sie hier auf unserer Webseite.
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